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Elektrisches Betriebsmittel (EU)

Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU gilt für Produkte mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1500 V Gleichstrom. Diese Spannungsangaben beziehen sich auf die Spannung am Eingang oder Ausgang und nicht auf die Spannungen, die innerhalb des Betriebsmittels auftreten können.

Beispielprodukte, sofern die Nennspannung eingehalten wird:

  • Haushaltsgeräte für den häuslichen Gebrauch
  • Audio- und Videogeräte
  • Informationstechnische Geräte
  • Gewöhnliche Büromaschinen
  • Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte
  • Elektromotoren

Besonderheiten in Safety

  • Erstellung einer EU-Konformitätserklärung möglich.
  • Es wird automatisch auf die Richtlinie „Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen 2014/35/EU“ verwiesen.
  • Es wird automatisch das Risikobewertungssystem „Niederspannung“ vorausgewählt.
  • Es ist möglich, eine Prüfung für die Übereinstimmung mit RoHS II (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) zu hinterlegen.
  • Die Hinterlegung einer Zielgruppe ist möglich.
  • Zu beachten sind, dass bei diesem Projekttypen eigene Gefährdungen im System hinterlegt sind.
  • Zu beachten sind, dass bei diesem Projekttypen eigene Maßnahmentypen im System hinterlegt sind.