Elektrisches Betriebsmittel (EU)
Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU
Die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU gilt für Produkte mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 V Wechselstrom sowie zwischen 75 und 1500 V Gleichstrom. Diese Spannungsangaben beziehen sich auf die Spannung am Eingang oder Ausgang und nicht auf die Spannungen, die innerhalb des Betriebsmittels auftreten können.
Beispielprodukte, sofern die Nennspannung eingehalten wird:
- Haushaltsgeräte für den häuslichen Gebrauch
- Audio- und Videogeräte
- Informationstechnische Geräte
- Gewöhnliche Büromaschinen
- Niederspannungsschaltgeräte und -steuergeräte
- Elektromotoren
Besonderheiten in Safety
- Erstellung einer EU-Konformitätserklärung möglich.
- Es wird automatisch auf die Richtlinie „Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen 2014/35/EU“ verwiesen.
- Es wird automatisch das Risikobewertungssystem „Niederspannung“ vorausgewählt.
- Es ist möglich, eine Prüfung für die Übereinstimmung mit RoHS II (Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten) zu hinterlegen.
- Die Hinterlegung einer Zielgruppe ist möglich.
- Zu beachten sind, dass bei diesem Projekttypen eigene Gefährdungen im System hinterlegt sind.
- Zu beachten sind, dass bei diesem Projekttypen eigene Maßnahmentypen im System hinterlegt sind.